Mitgliedschaft beantragen kann jedermann, der Ziel und Zweck der OG (Ortsgruppe) Mittelland unterstützen möchte. Das Aufnahmegesuch für die Mitgliedschaft muss dem Präsidenten abgegeben werden. Die Generalversammlung entscheidet an ihrer nächsten Versammlung, jeweils Ende Januar, über die Aufnahme. Das neue Mitglied wird zur Generalversammlung eingeladen und muss präsent sein oder aber sich begründet und schriftlich entschuldigen.

Jedes Neumitglied der OG Mittelland wird automatisch Mitglied im Dobermann Verein der Schweiz (DVS) und der SKG (Schweizerische Kynologische Gesellschaft). Ein Abonnement der Zeitschrift „HUNDE“ oder „CYNOLOGIE ROMANDE“ ist obligatorisch.

Vereins - Statuten


Mitgliederbeiträge 
CHF  
Eintrittsgebühr DVS (einmalig) 20.00 pro Mitglied
Eintrittsgebühr OG Mittelland (einmalig)  (Ausnahme: einfach für Ehepaare, Lebenspartner wenn gleiche Adresse) 100.00  pro Mitglied
DVS-Jahresbeitrag 40.00  pro Mitglied
OG Mittelland-Jahresbeitrag 80.00  pro Mitglied
SKG-Jahresbeitrag (Marke) 15.00  pro Mitglied
Abonnement „HUNDE“ ... 35.00  pro Jahr
oder Abonnement „CYNOLOGIE ROMANDE“  (Ausnahme: nur ein Exemplar pro Adresse, oder durch einen anderen Verein) 42.00 pro Jahr
     
Gönnerbeitrag Wer nicht Vollmitglied werden möchte kann die OG Mittelland auch als Gönnermitglied unterstützen 50.00 pro Jahr
     
Trainingsneuling-Gebühr Trainingsneulinge sind Bewerber, welche in die OG Mittelland aufgenommen

werden möchten. Nach 3 – 4 Schnupperlektionen an unserem Übungsbetrieb 

wird dem Trainingsneuling diese Gebühr in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird 

bei Training ab Jahreshälfte anteilsmässig zur Hälfte verrechnet.

100.00  
     
Der Jahresbeitrag ist gemäss Statuten nach Rechnungsstellung durch die OG innert 30 Tagen zahlbar.    
 
 
 

Für weitere Informationen wenden Sie sich an den Präsident

 
 

 

 

 
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